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Keine Kündigung wegen Entwendung geringwertiger Sachen

Keine Kündigung wegen Entwendung geringwertiger Sachen

Keine Kündigung wegen Entwendung geringwertiger Sachen

ArbG Hamburg, Urteil vom 10. Juli 2015, Az. 27 Ca 87/15

Außerordentliche und ordentliche Kündigungen wegen sogenannter Bagatell-Delikte sorgen immer wieder für Schlagzeilen. In diesem Zusammenhang sorgte der Fall der Supermarkt-Kassiererin Emmely vor einigen Jahren für Aufregung. Letztlich konnte die Verkäuferin, der vorgeworfen worden war, zwei ihr nicht gehörende Pfandbons für Leergut im Wert von 1,30 € eingelöst zu haben, wieder auf ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte mit seiner Entscheidung vom 10.06.2010, Az. 2 AZR 541/09 festgestellt, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hatte.

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Keine Kündigung wegen Gesangsauftritt während der Arbeitsunfähigkeit

Keine Kündigung wegen Gesangsauftritt während der Arbeitsunfähigkeit

ArbG Frankfurt (Oder), Urteil vom 28. Mai 2015, Az. 2 Ca 47/15

Keine Kündigung wegen Gesangsauftritt während der Arbeitsunfähigkeit

Die außerordentlich und hilfsweise ordentlich ausgesprochene Kündigung einer Arbeitnehmerin, die während ihrer Arbeitsunfähigkeit als Solosängerin auf einem Weihnachtsmarkt auftritt, ist unwirksam. Auch ein erleichterter Auflösungsantrag hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von leitenden Angestellten gem. §§ 9, 14 KSchG kommt nicht in Betracht, wenn die Arbeitnehmerin nicht tatsächlich als leitende Angestellte eingesetzt worden ist.

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